Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zu den Themen:
Im Prinzip ganz einfach: Bei Neuvermietung einer Wohnung darf der Vermieter keine überhöhte Miete verlangen. Maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete sind erlaubt. Wer mehr bezahlen muss, kann auch während des laufenden Mietverhältnisses eine Mietsenkung verlangen und die zu viel gezahlte Miete ab diesem Zeitpunkt zurückverlangen.
Der Teufel steckt aber im Detail: Der Mieter muss die Mietpreisbremse mittels eines sogenannten qualifizierten Rügeschreibens aktivieren, sonst kann der Vermieter die zu viel erhaltene Miete einfach behalten. Das qualifizierte Rügeschreiben muss einigen juristischen Anforderungen genügen und konkret anhand des örtlichen Mietspiegels herleiten, weshalb die Miete überhöht ist. Wenn Sie wenigermiete.de beauftragen, müssen Sie sich darüber aber keinen Kopf machen: Wir übernehmen das Rügeschreiben für Sie.
Außerdem kann der Vermieter versuchen, sich auf diverse Ausnahmen von der Mietpreisbremse zu berufen (s. Frage zu Ausnahmen von der Mietpreisbremse).
Ja, der Gesetzgeber wollte auch die Interessen der Vermieter berücksichtigen. Daher gilt die Mietpreisbremse in folgenden Fällen nicht:
Nein. Der Vermieter muss über die vom vorherigen Mieter geschuldete Miete sowie über etwaige Modernisierungsmaßnahmen Auskunft erteilen. Diesen gesetzlichen Auskunftsanspruch macht wenigermiete.de für Sie geltend. Sie müssen sich nicht darum kümmern.
Nein, der Mieter muss die Mietpreisbremse mittels eines sogenannten qualifizierten Rügeschreibens aktivieren. Erst die danach zu viel gezahlte Miete muss der Vermieter zurückzahlen. Deshalb ist es wichtig, schnell zu handeln und noch vor Monatsende den Auftrag an wenigermiete.de zu erteilen.
Dann gilt die Mietpreisbremse leider nicht für Ihr aktuelles Mietverhältnis. Der Gesetzgeber hat den Wohnungseigentümern einen Bestandsschutz gewährt.
Ja. Der Vermieter ist zwar berechtigt, einen Aufpreis für die vermieteten Möbel zu verlangen, muss diesen Aufpreis aber mit den Kosten für die Möbel rechtfertigen. Er kann für zwei alte Ikea-Regale z.B. nicht einfach EUR 100 mehr verlangen.
Wenn Sie uns den Auftrag zur Mietsenkung erteilen, sollten Sie uns bitte noch Ihren Mietvertrag (gerne per E-Mail) sowie eine unterzeichnete Vollmacht- und Abtretungsbestätigung per Post schicken, denn einige Vermieter wollen unbedingt die Vollmacht sehen, bevor Sie reagieren.
Wir schreiben dann Ihren Vermieter mit einem sogenannten Rügeschreiben an. Darin machen wir die mutmaßliche Verletzung der Mietpreisbremse geltend und verlangen die Senkung der Miete für die Zukunft. Außerdem bitten wir den Vermieter, Auskunft über die Ausnahmetatbestände zu erteilen (s. Frage zu Ausnahmen von der Mietpreisbremse).
Reagiert der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder erfüllt die Ansprüche nicht, erhält er eine Mahnung. Wir streben in jeder Phase des Verfahrens eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und dem Vermieter an. Dazu haben wir ein Online-Einigungstool entwickelt, das es dem Vermieter erleichtert, die Berechnung der Miete nachzuvollziehen und ein Angebot zur Mietsenkung vorzulegen.
Wir verdienen nur etwas, wenn wir für Sie tatsächlich erfolgreich die Miete senken. Gelingt das nicht, egal warum, erhalten wir nichts. Das Honorar im Erfolgsfall beträgt einmalig die Ersparnis für vier Monate (inkl. MwSt.). Bezahlen tut das aber der Vermieter, denn wir verrechnen das Honorar mit dem Rückzahlungsanspruch, den Sie gegen den Vermieter haben. Sie zahlen also nichts direkt an uns.
Die Verfahrenskosten übernimmt wenigermiete.de
Wenn Sie uns den Auftrag zur Mietsenkung erteilen, sollten Sie uns bitte noch Ihren Mietvertrag (gerne per E-Mail) sowie eine unterzeichnete Vollmacht- und Abtretungsbestätigung per Post schicken, denn einige Vermieter wollen unbedingt die Vollmacht sehen, bevor Sie reagieren.
Und dann: Zurücklehnen und entspannen.
Ja. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen ist und wir die gerichtliche Durchsetzung für aussichtsreich halten, erheben wir auch Klage vor Gericht. Die Kosten tragen natürlich wir.
Ja, wir haben unsere Online-Mietpreisrechner nach bestem Wissen und Gewissen anhand des geltenden offiziellen Mietspiegels erstellt. Im Durchschnitt haben Mieter bei uns ein monatliches Sparpotenzial von über EUR 200 ermittelt. Wenn Sie deutlich über diesem Wert liegen, so kann dies daran liegen, dass Ihre Wohnung modernisiert wurde. Die Modernisierungskosten kann der Vermieter grundsätzlich auf die Miete aufschlagen, aber er muss dies nachweisen. In diesen Fällen ist es möglich, dass wir nicht den vollen errechneten Sparbetrag durchsetzen können. Fall Sie Fragen zu Ihrer Berechnung haben, so klären wir gerne telefonisch Ihre Bedenken: 030 28443300
Die Mietpreisbremse ist geltendes Recht und für alle Vermieter verpflichtend. Der Vermieter hat eigentlich nur folgende Möglichkeiten, sich zu wehren:
Wenn der Vermieter einen dieser Abwehrversuche startet, dann verlangen wir Nachweise. Vielen Vermietern gelingt es nicht, Ausnahmen zur Mietpreisbremse nachzuweisen. Denn: Wir lassen nicht locker, sondern haken nach, bis alle Tatsachen auf dem Tisch liegen.
Nein, der Vermieter kann Ihnen nicht kündigen, nur weil Sie Ihre Rechte unter der Mietpreisbremse geltend machen oder uns dazu beauftragen. Er darf Sie auch sonst nicht irgendwie deswegen unter Druck setzen. Wichtig ist, dass Sie weiterhin ungekürzt und fristgemäß die Miete bezahlen (wenn auch unter Vorbehalt) und sich auch im Übrigen vertragskonform verhalten (z.B. kein unangemeldetes Haustier halten oder die Wohnung ohne Erlaubnis untervermieten).
Wenn Sie an einer Einigung mit dem Vermieter interessiert sind – und das empfehlen wir – können Sie nach Auftragserteilung online einen Betrag hinterlegen, der für Sie als maximale Miete noch akzeptabel wäre.
Wenn der Vermieter nicht fristgerecht auf die Forderungen eingegangen ist, erhält er mit der Mahnung Zugang zu unserem innovativen Online-Einigungstool. Dort kann der Vermieter Ihre Angaben zur Wohnung prüfen und ggf. korrigieren und eine darauf beruhende Einigung vorschlagen. Deckt sich der Vorschlag mit dem von Ihnen hinterlegten Betrag, so kommt eine Einigung zustande. Der Vermieter erhält sodann einen Einigungsvertrag mit der Bitte um Unterzeichnung.
Einige Vermieter verlangen die Vollmachturkunde im Original, bevor Sie auf unser Schreiben antworten. Das dürfen sie auch. Daher bitten wir Sie bei Auftragserteilung, uns die unterzeichnete Vollmacht- und Abtretungsbestätigung per Post zu schicken.
Sie kennen Ihren Vermieter besser als wir und sollten sorgfältig überlegen. Wir möchten Ihnen hierzu aber folgendes mitgeben:
Die allermeisten Vermieter reagieren neutral und vernünftig auf unser Schreiben. In vielen Fällen kümmern sich die Sachbearbeiter der Hausverwaltungen oder Immobilienfirmen um das Verfahren. Manche Vermieter schalten auch Anwälte ein. Das ist gut, denn es professionalisiert das Verfahren meistens.
Ja, natürlich. Rechtlich gesehen könnten Sie die Mietpreisbremse selbst dann ziehen, wenn Sie bereits bei Vertragsabschluss wussten, dass die Miete überteuert ist. Denn wenn Sie vor Vertragsschluss darauf hinweisen, riskieren Sie, die Wohnung nicht zu bekommen.
Selbstverständlich. Wenn Sie an einer Einigung mit dem Vermieter interessiert sind – und das empfehlen wir – können Sie nach Auftragserteilung online einen Betrag hinterlegen, der für Sie als maximale Miete noch akzeptabel wäre. Wenn der Vermieter nicht fristgerecht auf die Forderungen eingegangen ist, stellen wir ihm in der Mahnung anheim, einen Einigungsvorschlag zu unterbreiten. Hierzu haben wir ein innovatives Online-Einigungstool entwickelt, das es dem Vermieter erleichtert, die Berechnung der Miete nachzuvollziehen und ein Angebot zur Mietsenkung vorzulegen.
Bitte nutzen Sie die die Auto-Vervollständigung beim Straßennamen, denn nur die korrekt geschriebene Straße kann gefunden werden. Wenn das nicht hilft, prüfen Sie bitte, ob sich ein weiteres Dialogfeld weiter unten geöffnet hat, das nach geraden oder ungeraden Hausnummern fragt. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Adresse nicht in den offiziellen Mietspiegeldaten Ihrer Stadt vorhanden ist. So z.B. bei einzelnen Adressen in der Hamburger Hafencity.
Die Dauer des Verfahrens hängt ganz von der Reaktion des Vermieters ab. Manche Vermieter reagieren sofort, manche lassen sich Zeit. Wir versuchen, das Verfahren zügig abzuwickeln, wollen den Vermieter aber auch nicht unnötig unter Zeitdruck setzen. Daher setzen wir angemessene Antwortfristen. In aller Regel gelingt es uns, eine außergerichtliche Einigung innerhalb von zwei Monaten abzuschließen. Kommt es zum Gerichtsverfahren, dauert es natürlich länger.
Den offiziellen Mietspiegeln liegen statistische Erhebungen zugrunde. Bei manchen Arten von Wohnungen kann es vorkommen, dass nur sehr wenige Datenpunkte vorhanden sind, so dass der Mietspiegel für diese Arten von Wohnungen keine Aussage treffen kann. Dann sind auch uns leider die Hände gebunden. Helfen kann hier ein Gutachter, der individuell die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung ermittelt.
Wird Ihnen durch uns der Schutzbrief erteilt, sind Sie von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus der Mandatierung eines Vertragsanwalts der Mietright GmbH und im Falle einer Klage des Vermieters gegen Sie auf Zustimmung zur Mieterhöhung zur Erstattung etwaiger vom Ihnen zu tragender Prozesskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) freigestellt.
Senden Sie den Schutzbrief und die dazugehörige Vollmacht unterschrieben an uns zurück und wir werden tätig.
Das wichtigste vorab: Sie zahlen nur etwas sofern und soweit die Mieterhöhung nicht wirksam wird. Wir erhalten die sich hieraus ergebende Mietersparnis für drei (3) Monate (inkl. MWSt.). Ihr Vermieter muss uns eventuelle Verfahrenskosten bezahlen.
Unser Rechner ermittelt anhand Ihrer Angaben und der Mietspiegeldaten die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung. Damit die Rechnung möglichst korrekt ist, benötigen wir alle abgefragten Informationen.
Der Vermieter ist bei der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete auf die Zustimmung des Mieters angewiesen. Stimmt der Mieter nicht innerhalb der Überlegungsfrist zu, kann der Vermieter versuchen die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen (Zustimmungsklage). Dafür hat er 3 Monate ab Ablauf der Zustimmungsfrist Zeit.
Wird durch unseren Vertragsanwalt errechnet, dass nur ein Teil ungerechtfertigt und damit der andere Teil der Mieterhöhung gerechtfertigt sein könnte, teilen wir Ihnen diesen Betrag schriftlich mit. Damit der Schutzbrief seine Wirkung entfaltet, müssten Sie der Mieterhöhung in Höhe des berechtigten Betrages zustimmen.
In der Regel nicht. Eine Mieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum richtet sich nach anderen gesetzlichen Bestimmungen als bei preisfreiem Wohnraum. Wird die Mieterhöhung hingegen mit der ortsüblichen Vergleichsmiete begründet, sind wir Ihnen wie gewohnt behilflich.
Um Ihre Mieterhöhung vollumfänglich und fehlerfrei zu bearbeiten, benötigen wir vor allem die jetzige Mieterhöhung sowie den Mietvertrag. Zusätzlich sind alle Mieterhöhungen der vergangenen 3 Jahre sowie eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung notwendig. Nur dadurch sind wir in der Lage z. B. die Mieterhöhung auf eventuelle Formfehler zu untersuchen und Ihre Angaben im Fragebogen zu validieren. Auf Grundlage dieser Daten entscheiden wir, ob wir Ihnen ein Schutzbrief erteilen oder nicht.
Wenn Sie den Fragebogen auf unserer Internetseite ausgefüllt haben und die benötigten Unterlagen vorliegen, überprüfen wir für Sie anhand Ihrer Angaben, ob mit der Mieterhöhung die Kappungsgrenze überschritten wurde. Ist die Überschreitung gegeben, erteilen wir Ihnen den Schutzbrief.
Nein. Der Vermieter benötigt bei Mieterhöhungen, die sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete beziehen die Zustimmung des Mieters. Dem Mieter steht dabei gesetzlich eine Überlegungsfrist zu. Diese endet erst mit Ablauf des übernächsten Monats nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens. Geht Ihnen das Schreiben z. B. am 15. September zu, endet die Überlegungsfrist am 30. November.
Wird Ihnen durch uns der Schutzbrief erteilt, sind Sie von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus der Mandatierung eines Vertragsanwalts der Mietright GmbH und im Falle einer Klage des Vermieters gegen Sie auf Zustimmung zur Mieterhöhung zur Erstattung etwaiger vom Ihnen zu tragender Prozesskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) freigestellt.
Senden Sie den Schutzbrief und die dazugehörige Vollmacht unterschrieben an uns zurück und wir werden tätig.
Damit unser Vertragsanwalt in Ihrem Namen und für Sie schnellstmöglich tätig werden kann, benötigt er eine Bevollmächtigung. Gegnerische Parteien haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen die Vollmacht angezeigt wird.
Die ortsübliche Vergleichsmiete stellt den repräsentativen Querschnitt ortsüblicher Nettokaltmieten einer bestimmten Region dar. Der sich aus diesen Mieten ergebende Durchschnittswert bildet die Vergleichsmiete.
Mittels der 5 folgenden wohnwertbildenden Faktoren wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt.
Leider nein. Haben Sie der Mieterhöhung bereits zugestimmt, können wir Ihnen unglücklicherweise nicht mehr behilflich sein.
Ein Rechtsanspruch des Vermieters auf eine Mieterhöhung kann sich aus einer mietvertraglich vereinbarten Staffel- oder Indexmiete ergeben. Liegt eine dieser Vereinbarungen vor, darf nicht zusätzlich eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen. Auch eine Modernisierungsmieterhöhung kommt in Frage. Der Vermieter hat dann das Recht 11% der auf Ihren Gebäudeanteil entfallenden Kosten für die Modernisierung auf Ihre jährliche Miete umzulegen.
Ja! Kommen wir aufgrund Ihrer Angaben und der Unterlagen zu dem Schluss, dass positive Aussichten bestehen, erteilen wir Ihnen den Schutzbrief. Es ist zu beachten, dass aufgrund des Fristablaufs der Schutzbrief jedoch unter der Bedingung erteilt wird, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung noch keine Zustimmungsklage anhängig ist.
Ebenfalls auf dem Energieausweis ist das Baujahr des Hauses zu finden. Ein weiterer Grund den Vermieter nach dem Energieausweis zu fragen.
Haben Sie uns den Schutzbrief und die Vollmacht zurückgesendet, setzt sich der Vertragsanwalt mit Ihrem Vermieter auseinander und versucht auf diesem Wege die Mieterhöhung abzuwehren.
Die Kappungsgrenze stellt eine Obergrenze dar, die der Vermieter bei Mieterhöhungen, die mit der ortsüblichen Vergleichsmiete begründet werden, einzuhalten hat. Demnach darf die Miete innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20% steigen. In vielen Gemeinden und den größten Städten gilt sogar eine Kappungsgrenze von 15%, u. a. in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Frankfurt a. M..
Der Vermieter ist verpflichtet den Energieausweis für den Mieter zugänglich zu machen. Insofern sollten Sie auf Ihren Vermieter zugehen und ihn um die Aushändigung bitten. Der Energieverbrauchskennwert wird benötigt, damit die erlaubte Miethöhe möglichst exakt berechnet werden kann. Bei der Berechnung kommt ein fehlender Kennwert Ihrem Vermieter zu Gute.
Der Vermieter ist dazu berechtigt, die Miete für eine Wohnung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben. Dabei muss er allerdings einiges beachten. Unserer Erfahrung nach sind viele Mieterhöhung unzulässig.
Haben Sie eine Mieterhöhung erhalten, sollten Sie unseren Fragebogen ausfüllen und damit den Schutzbrief beantragen. Gehen Sie dafür auf wenigermiete.de/mieterhoehung. Füllen Sie den Fragebogen zur Mieterhöhung möglichst vollständig und korrekt aus und laden Sie alle benötigten Unterlagen hoch. Sodann wird die Mieterhöhung auf Grundlage Ihrer Angaben überprüft. Ist die Mieterhöhung nicht oder nur teilweise gerechtfertigt, wird Ihnen durch uns ein Schutzbrief erteilt.
Sie zahlen weiterhin die Miete in Ihrer bisherigen Höhe, da die Mieterhöhung nicht in Kraft getreten ist. Unser Vertragsanwalt hat den Vermieter bereits kontaktiert und die Mieterhöhung zurückgewiesen. Der Vermieter hat mit Ablauf Ihrer Überlegungsfrist 3 Monate Zeit zu reagieren.
Sie zahlen weiterhin die Miete in Ihrer bisherigen Höhe, da die Mieterhöhung nicht in Kraft getreten ist. Unser Vertragsanwalt hat den Vermieter bereits kontaktiert und die Mieterhöhung zurückgewiesen. Der Vermieter hat mit Ablauf Ihrer Überlegungsfrist 3 Monate Zeit zu reagieren.
Wird durch unseren Vertragsanwalt errechnet, dass nur ein Teil ungerechtfertigt und damit der andere Teil der Mieterhöhung gerechtfertigt sein könnte, teilen wir Ihnen diesen Betrag schriftlich mit. Damit der Schutzbrief seine Wirkung entfaltet, müssten Sie der Mieterhöhung in Höhe des berechtigten Betrages zustimmen.
Leider nein. Grundsätzlich gilt die Zahlung der neuen erhöhten Miete als konkludente (stillschweigende) Zustimmung und verhindert somit, dass Sie gegen die Mieterhöhung vorgehen können.
Sollte es zu einem Prozess kommen, zahlen wir die Prozesskosten. Sie haben kein Risiko und es kommen keine unerwarteten Kosten auf Sie zu.
Leider nein. Grundsätzlich sind Ein- und Zweifamilienhäuser vom Geltungsbereich vieler Mietspiegel ausgeschlossen. Wir können Ihnen in diesem Fall nicht behilflich sein.
Die Leistung unseres Vertragsanwalts kann durch eine Rechtschutzversicherung gedeckt werden.
Sie kennen Ihren Vermieter besser als wir und sollten sorgfältig überlegen. Wir möchten Ihnen hierzu aber folgendes mitgeben:
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Wir versichern Ihnen, dass wir mit sämtlichen Daten sorgsam und vertrauensvoll umgehen und sie zur Bearbeitung der Mieterhöhung benötigen. Unser TÜV-Zertifikat für Datenschutz zeigt, dass Ihre personenbezogenen Daten über die Gesetzesanforderungen hinausgehend geschützt sind.
Nein, wir versuchen nur, Ihre Rechte durchzusetzen. Zum Hintergrund: Wir, Frederik Gärtner und Daniel Halmer, sind zugelassene Rechtsanwälte. Die Mietright GmbH, die das Portal wenigermiete.de betreibt, ist aber keine Anwalts-, sondern eine Rechtdienstleistungsgesellschaft und darf als solche Rechtsberatung nicht als eigenständiges Geschäft betreiben. Wenn Sie Rechtsberatung benötigen, die über die Durchsetzung Ihrer Rechte hinausgeht, stellen wir gerne kostenlos Kontakt zu einem dem Anwälte her, mit denen wir zusammenarbeiten.
Leistungsangebot von wenigermiete.de und den Mietervereinen hervorragend. Wer Mietervereine auch bei der Rechtsdurchsetzung nutzen möchte, kann das natürlich versuchen. Spätestens wenn es zu Gericht geht, müssen Sie aber selbst auf eigene Kosten einen Anwalt einschalten. Außerdem ist der Prozess bei den Mietervereinen nicht automatisiert, Sie müssen sich selbst um Vieles kümmern.
Keine Sorge. Füllen Sie den Fragebogen nach bestem Wissen und Gewissen aus. Sie sind kein Immobilienexperte und müssen es auch nicht werden. Es genügt, wenn Ihre Angaben für Sie plausibel erscheinen. Wichtig ist vor allem, dass Nettokaltmiete, Quadratmeterzahl, Adresse und Baujahr richtig angegeben sind. Sollten Sie Untersützung brauchen, dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns und wir helfen Ihnen gerne. Mit unserer Erfahrung wissen wir sehr genau, worauf es ankommt.
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