*Volle Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten
Wie lange hat der Vermieter Zeit die Kaution zurückzuerstatten?
Pauschal kann das nicht beantwortet werden. Dem Vermieter steht grundsätzlich eine Frist zu, in der er überprüfen muss, ob er noch über offene Forderungen gegenüber dem Mieter verfügt oder Schäden in der Wohnung entstanden sind. Auch hier heißt dies aber nicht, dass der Vermieter die gesamte Kaution einfach einbehalten kann. Sind zum Beispiel keine Schäden im Übergabeprotokoll festgehalten, ist ein längerer Einbehalt der gesamten Kaution schwer zu begründen. Hier fordert wenigermiete.de stichhaltige Begründungen und Belege an und erwirkt andernfalls eine Rückerstattung für den Kunden. Spätestens nach 6 Monaten kann der Vermieter zudem keine Rechte mehr aufgrund von vom ehemaligen Mieter verursachten Mängeln an der Wohnung geltend machen. Nach dieser Frist kann somit ein Großteil der Kaution sicher zurückgefordert werden, lediglich für mögliche Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung kann noch ein Betrag einbehalten werden. Auch dieser muss jedoch verhältnismäßig sein. wenigermiete.de prüft dies und setzt die Ansprüche des Mieters durch.
Darf ich als Mieter die Kaution am Ende der Mietzeit mit der Miete verrechnen?
Nein. Die Kaution dient lediglich zur Absicherung des Vermieters im Falle eines Schadens. Als Mieter sind Sie deshalb in jedem Fall verpflichtet, die Miete bis zur Beendigung des Vertrags weiter zu bezahlen.
Warum wenigermiete.de einschalten bei der Kautionsrückforderung?
Grundsätzlich ist der Prozess einer Kautionsrückforderung zeitaufwendig und für Laien schwer zu durchschauen. Vermieter versuchen zudem leider oft, unwissenden Mietern zu spät oder unvollständig die Kaution zurück zu zahlen. Hier kommen wir ins Spiel! wenigermiete.de übernimmt für Sie den kompletten Vorgang und den Kontakt mit dem Vermieter. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Thema Mietrecht kennen wir jeden Vermieter-Trick und sind durch unsere Erfolgsprovision motiviert, eine möglichst schnelle und hohe Rückzahlung für Sie als Mieter durchzusetzen.
Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Der Vermieter hat einen Anspruch, entstandene Schäden, die zum Beispiel im Auszugsprotokoll festgehalten wurden, von der zurückgezahlten Kaution abzuziehen. Gleiches gilt bei offenen Nachzahlungsansprüchen aus der Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter ist dabei verpflichtet zu belegen, warum er wie viel Kaution einbehalten hat. wenigermiete.de prüft für Sie den Fall und fordert alle relevanten Nachweise von Ihrem ehemaligen Vermieter ein.
Wieviel kostet die Rückerstattung mit wenigermiete.de?
Im außergerichtlichen Erfolgsfall erhält wenigermiete.de 15% der zurückerstatteten Kaution als Erfolgshonorar. Falls wir Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen müssen, erhalten wir 30% der zurückerstatteten Kaution. Können wir die Rückerstattung nicht durchsetzen, zahlen Sie auch nichts. Sie haben somit kein Kostenrisiko*.
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heute Ihre Kaution zurück. wenigermiete.de kümmert sich um alles und Sie lehnen sich zurück.