Mit Hilfe Ihrer Eingaben prüft der wenigermiete.de Online-Rechner, ob Ihre Miete zu hoch ist und wenn ja, um wie viel. Beantworten Sie dafür einfach ein paar Fragen zur Wohnung und zum Mietverhältnis (Dauer ca. fünf Minuten). Der Rechner basiert auf dem neuesten Stand und berechnet das Sparpotenzial auf Basis Ihrer Daten.
Beauftragen Sie uns nun mit der Durchsetzung der Mietpreisbremse. wenigermiete.de setzt die gesamte Erfahrung von vielen tausend Fällen für Sie ein. Meist findet sich eine Einigung mit dem*der Vermieter*in. Wenn nicht, ziehen unsere Partneranwälte für Sie auch vor Gericht. wenigermiete.de übernimmt alle Prozesskosten.
Häufig kommt der*die Vermieter*in im Laufe des Verfahrens mit einem Einigungsvorschlag auf wenigermiete.de zu. Sie entscheiden, ob Sie darauf eingehen wollen. wenigermiete.de setzt Ihre Rechte in Ihrem Sinne durch. Im Schnitt erreicht wenigermiete.de so Ersparnisse um 200 Euro pro Monat.
wenigermiete.de hat in vielen Verfahren Versuche von Vermieter*innen abgewehrt, die Mietpreisbremse zu umgehen. Die häufigsten Tricks hat das Mieterportal für Sie zusammengefasst.
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Deutschlands zweitgrößter Vermieter scheitert mit einem einfallsreichen Versuch, die Mietpreisbremse zu umgehen.
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Anfang 2020 wurde der Mietendeckel beschlossen, der Mieter*innen unter anderem ermöglichen soll, ihre Miete zu senken. Doch wie steht dieser Mietendeckel im Verhältnis zur Mietpreisbremse?
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Justizministerin Katharina Barley hatte am 24. Januar 2019 laut einer Meldung der DPA angekündigt, dass die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert werden soll. Allerdings ist…
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WeiterlesenViele Landesverordnungen zur Mietpreisbremse sind fehlerhaft und deshalb ungültig. wenigermiete.de fordert deshalb Schadensersatz für die Mieter*innen. In München hat das Landgericht gestern nun gegen wenigermiete.de entschieden, aber das Mieterportal kämpft weiter…
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Deutschlands zweitgrößter Vermieter scheitert mit einem einfallsreichen Versuch, die Mietpreisbremse zu umgehen.
WeiterlesenAnfang 2020 wurde der Mietendeckel beschlossen, der Mieter*innen unter anderem ermöglichen soll, ihre Miete zu senken. Doch wie steht dieser Mietendeckel im Verhältnis zur Mietpreisbremse?
WeiterlesenJustizministerin Katharina Barley hatte am 24. Januar 2019 laut einer Meldung der DPA angekündigt, dass die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert werden soll. Allerdings ist das Gesetz aktuell in vielen Bundesländern…
WeiterlesenWährend die Bundesregierung gerade erst eine Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse beschlossen hat, wird die erste Version des Gesetzes von 2015 immer weiter ausgesetzt: Nun haben nach Bayern, Hessen, Brandenburg …
WeiterlesenViele Landesverordnungen zur Mietpreisbremse sind fehlerhaft und deshalb ungültig. wenigermiete.de fordert deshalb Schadensersatz für die Mieter*innen. In München hat das Landgericht gestern nun gegen wenigermiete.de entschieden, aber das Mieterportal kämpft weiter…
WeiterlesenWie wird mein*e Vermieter*in reagieren?
Die allermeisten Vermieter*innen sind sich darüber im Klaren, dass sie das Gesetz brechen und nicht die Mieter*in. Weil die wenigermiete.de Schreiben rechtlich und inhaltlich fundiert sind, reagieren die Vermieter*innen in der Regel ebenso sachlich. In vielen Fällen kümmern sich die Sachbearbeiter*innen der Hausverwaltungen oder Immobilienfirmen um das Verfahren. Manche Vermieter*innen schalten auch Anwält*innen ein. Das ist gut, denn es professionalisiert das Verfahren meistens. Eine Mietvertragskündigung nach einer Mietsenkung ist ausgeschlossen.
Mehr zum Verhältnis mit dem*der Vermieter*in >>Mietpreisbremse: Was sagt das Gesetz?
Die Mietpreisbremse (§556d BGB) regelt „auf angespannten Wohnungsmärkten“,
wie viel Miete der*die Vermieter*in maximal verlangen darf. Das Gesetz wurde
am 01.06. 2015 auf Bundesebene eingeführt. Allerdings müssen die Bundesländer
individuell regeln, ob das Gesetz in ihrem Land und für welche Gemeinden es
gelten soll (siehe: Wo gilt die Mietpreisbremse). In Städten und Gemeinden,
in denen die Mietpreisbremse eingeführt wurde, darf die Miete höchstens zehn
Prozent über Mietspiegel bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wer
mehr zahlt, kann auch während des laufenden Mietverhältnisses eine Mietsenkung
verlangen. wenigermiete.de hilft dabei – ohne Stress und Kostenrisiko*.
*Volle Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten
Inwiefern hat sich die Mietpreisbremse verschärft?
Die verschärfte Mietpreisbremse (Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn) ist am 01. April 2020 in Kraft getreten. Damit ist es ab sofort möglich, zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Vertragsschluss zurückfordern. Dies gilt, sofern Sie den Mietvertrag nach dem genannten Stichtag abgeschlossen haben, maximal aber für 30 Monate. Darüber hinaus wurde die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert. Bis 2025 können also die Bundesländer selbst festlegen, wo die Mietpreisbremse gelten soll. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete dann nur noch 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Mehr Informationen zum Gesetz >>Wo und für wen gilt die Mietpreisbremse?
Nach Einführung der Mietpreisbremse auf Bundesebene haben fast alle Bundesländer (mit Ausnahme von Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt) das Gesetz lokal umgesetzt. Allerdings sind den Ländern dabei eine Reihe von Formfehlern unterlaufen, die erst später korrigiert wurden. Deshalb fallen vielerorts erst neue Mietverträge unter die Regelung, die seit Mitte 2019 oder Anfang 2019 geschlossen wurden. Einzig in Berlin fallen alle seit Mitte 2015 geschlossene Mietverträge unter die Mietpreisbremse.
Ob die Mietpreisbremse in Ihrer Gemeinde und ab welcher Zeit gilt, erfahren Sie hier >>Welche Ausnahmen gibt es? Welche Wohnungen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen?
Viele Vermieter*innen berufen sich auf Ausnahmen, die gar keine sind: zum Beispiel möblierte und sanierte Wohnungen oder Staffel- bzw. Indexmietverträge. Andererseits gibt es auch einige wenige Ausnahmen die prinzipiell gelten: Zum Beispiel, wenn Sie in einem Neubau mit Erstnutzung nach 2014 wohnen oder einen Zeitmietvertrag unter einem Jahr haben. wenigermiete.de klärt auf, welche Ausnahmen rechtens sind und wie der*die Vermieter*in diese nachweisen muss.
Mehr zu „Ausnahmen von der Mietpreisbremse“ >>Wer hilft bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse?
Neben wenigermiete.de gibt es auch andere Möglichkeiten, die Mietpreisbremse durchzusetzen. Zum Beispiel kann Ihnen auch ein*e Rechtsanwält*in oder der Mieterverein bei einer Mietsenkung weiterhelfen. wenigermiete.de zeigt, welcher Weg für wen am besten ist und wo Kostenrisiken lauern.
Mehr zu den Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen >>Werden Sie jetzt aktiv!
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