Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im Januar 2020 den Mietendeckel beschlossen. Berliner fragen sich seitdem: Wie und um wie viel kann man jetzt die Miete senken? Viele wissen dabei nicht, dass der Mietendeckel noch mit Vorsicht zu genießen ist. Ein effektives Gesetz zur Senkung von Mieten gibt es aber schon: Die Mietpreisbremse. Geschäftsführer Dr. Daniel Halmer erklärt, warum man trotz Beschluss noch nicht auf den Mietendeckel setzen sollte.
“Welches Gesetz zur Mietsenkung sollte man nutzen? Unsere Empfehlung ist klar: Wer nach Sommer 2015 in Berlin einen Mietvertrag abgeschlossen hat, sollte die Mietpreisbremse ziehen - egal ob über uns, über den Mietverein oder über einen selbstständigen Anwalt. Die Absenkung per Mietendeckel ist rechtlich höchst umstritten, kommt frühestens in einem Jahr und wird meist kein größeres Sparpotential bringen als die Mietpreisbremse,” sagt Geschäftsführer und Gründer vom Mieterportal wenigermiete.de Dr. Daniel Halmer und erläutert die Argumente wie folgt im Detail:
Der Mietendeckel wird stufenweise eingeführt:
Das Gesetz ist in Kraft, steht aber durch mehrere Verfassungsklagen weiterhin auf wackeligen Beinen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Gesetz ist voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2021 zu erwarten. Quelle vom 21. September 2020
Der Mietendeckel ist rechtlich höchst umstritten: Darf das Land Berlin einen Markt weiter regulieren, der bereits auf Bundesebene umfassend reguliert wurde? Greift das Gesetz zu tief in das Grundrecht “Freiheit am Eigentum” ein? Zahlreiche Gutachten kommen zu unterschiedlichen Schlüssen, je nachdem ob sie von vermieter- oder von mieternahen Organisationen beauftragt wurden. Die Berliner CDU und FDP haben bereits Klage bei den Verfassungsgerichten eingereicht, um das Gesetz gemeinsam zu verhindern. Fest steht, das Gesetz wird zu jahrelanger rechtlicher Unsicherheit führen. Von dieser Unsicherheit profitieren in aller Regel diejenigen, die sich teure Anwälte leisten können - also nicht die meisten Mieter. Die Mietpreisbremse auf der anderen Seite wurde im Juli 2018 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und ist “wasserdicht”. Auf wenigermiete.de können Mieter kostenlos berechnen, ob sie die Miete jetzt schon mittels der Mietpreisbremse senken können.
Unserer Einschätzung nach werden sich die Obergrenzen zwischen Mietendeckel und Mietpreisbremse nicht stark unterscheiden. Hier ein Rechenbeispiel für eine Berlin-typische Altbauwohnung in einfacher Wohnlage, gebaut bis 1918 mit Sammelheizung und mit Bad:
Achtung: Sollte das Gesetz zum Mietendeckel gekippt werden, müssen Mieter bereits durch eine Absenkung eingesparte Mietzahlungen ggf. an den Vermieter zurück zahlen. Sollte Ihre Miete also ab dem 23. November 2020 sinken, empfehlen wir die gesparten monatlichen Beträge zurückzulegen, bis Klarheit über das Gesetz herrscht.
Stiftung Warentest und FINANZTIP
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